Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
I. Vertrag
1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller mit uns geschlossenen Verträge. Andere Geschäftsbedingungen können nur aufgrund unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung vereinbart werden.
2. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind; spätestens wenn die Lieferung erfolgt ist. Bei mündlicher Auftrags- Erteilung gehen Unklarheiten zu Lasten des Bestellers.
3. Besteller, die im Namen und/oder für Rechnung Dritter Aufträge erteilen, haften neben dem Dritten als Auftraggeber.
4. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder die Vertragsaufhebung bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Die Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Abreden zu treffen oder mündliche Zusagen zu geben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen.
II. Preise und Zahlung
Für Lieferungen an Endverbraucher gilt:
(a) Die Preise in unserem Internetshop und Webseiten enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
(b) Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder die Materialkosten, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder den Kostensenkungen zu ändern. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
(c) Der Kaufpreis ist ohne jeden Abzug spätestens nach Erhalt der Ware oder Erfüllung der Dienstleistung zu bezahlen.
(d) Die Preise verstehen sich gegenüber Endverbrauchern in Euro inklusive Mehrwertsteuer. Diese wird in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe gesondert in der Rechnung ausgewiesen.
Es gelten die Preise gemäß gültiger Preisliste am Tag des Einganges der Bestellung und Auftragsbestätigung.
Versandspesen (Bundesbahn, Spediteur, Postversand etc.) hat der Auftraggeber gesondert zu zahlen sofern keine Ausnahmen in unseren Angeboten ausgewiesen sind.
(a) Ist der Kunde Unternehmer, wird der Nettopreis angegeben. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist somit in unseren Preislisten und Angeboten nicht eingeschlossen. Die Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(b) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Bankeinzug gewähren wir 3% Skonto. Rechnungen für Reparaturen sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen in Höhe von 8% über dem aktuellen Basiszinssatz berechnet. Die Annahme von Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor; sie werden nur zahlungshalber angenommen. Hierdurch entstehende Spesen und Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
(c) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
III. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche durch den Besteller unser Eigentum. Der Besteller ist nicht berechtigt die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
Erlischt unser Eigentumsvorbehalt, weil der Besteller die gelieferte Ware weiterverkauft, verarbeitet oder mit anderen Waren verbindet, so unterliegt das neu geschaffene Produkt unserem Eigentumsvorbehalt. Im Fall der Veräußerung werden vom Besteller die Rechte der daraus entstehenden Forderung an uns abgetreten. Auf Anforderung erklären wir die Freigabe, soweit unsere Forderung zzgl. 25 % abgesichert ist.
IV. Änderungsvorbehalt
Serienmäßig hergestellte Waren werden nach Muster oder Abbildung verkauft. Technische Änderungen an Geräten, Materialien, Software und sonstigen Leistungen in der Zeit zwischen Bestellung und Lieferung bleiben vorbehalten.
V. Gefahrübergang
Soweit es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, geht mit Aufgabe der Ware zum Versand an den Besteller die Gefahr auf den Besteller über.
Ist die zu liefernde Ware Versandt bereit und verzögert sich die Versendung oder die Annahne durch den Besteller aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft an den Besteller über.
VI. Urheberrechte
Die dem Besteller gelieferten Computerprogramme, sowohl die von uns entwickelten, wie Fremdprodukte, bleiben Eigentum des Herstellers. Mit der Zahlung des "Kaufpreises" erlangt der Besteller nur die Lizenz und das Recht das Computerprogramm vertragsgemäß zu nutzen. Die Nutzung des erworbenen Programms darf nur auf einem Computersystem des Bestellers erfolgen. Außer zu Sicherungszwecken dürfen keine Kopien von Programmen gefertigt werden, auch nicht zur Benutzung auf mehreren Computersystemen des Bestellers. Die Weitergabe (Original oder Kopie) an Dritte (gegen entgeld oder unentgeltlich) ist verboten.
Durch Öffnen der versiegelten Diskettenpackung werden die jeweiligen Lizenzvereinbarungen des Herstellers anerkannt. Die Rückgabe oder Tausch in ein anderes Produkt ist nicht möglich.
VII. Mängelrügen, Gewährleistung
1. Die Rügefrist im Sinne von § 377 Abs. 1 und 2 Handelsgesetzbuch beträgt 14 Tage; maßgeblich ist der Zugang einer schriftlichen (auch per Telefax) Rüge bei uns.
2. Die beanstandete Ware ist uns in der Original- oder einer gleichwertigen Verpackung zur Überprüfung zurückzusenden. Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge beheben wir die Mängel im Wege der Nacherfüllung nach unserer Wahl durch die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache.
Liegt ein Sachmangel vor, kann der Kunde gem. § 439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. MWdata Systemberatung kann im Rahmen des § 439 BGB die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so ist der Kunde im Rahmen des § 439 BGB berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist, es sei denn die Fristsetzung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich (§ 323 Abs. 2, § 440 BGB, § 441 Abs. 1 BGB). Im Fall des Rücktritts haftet der Kunde für Verschlechterung, Untergang und nicht gezogene Nutzungen nicht nur für die eigenübliche Sorgfalt, sondern für jedes fahrlässige und vorsätzliche Verschulden. Für etwaige Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gelten die Bestimmungen in Abschnitt VIII
Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie einer Beschaffenheit der Sache zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs im Sinne von § 444 BGB (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrenübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Kunden ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
3. Wir sind – neben den gesetzlichen Verweigerungsgründen – zur Verweigerung der Nacherfüllung auch dann und solange berechtigt, wie uns der Kunde nicht auf unsere Aufforderung hin die beanstandete Ware oder ein Muster zugesandt hat; ein Rücktrittsrecht oder Minderungsrecht steht dem Kunden wegen einer solchen Verweigerung nicht zu. Wir sind nicht zur Nacherfüllung verpflichtet, wenn ohne unsere Zustimmung Eingriffe oder Änderungen an der Ware vorgenommen wurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht durch diese Eingriffe oder Änderungen verursacht wurde.
4. Handelt es sich bei dem Endabnehmer des Kaufgegenstandes in der Lieferkette um einen Verbraucher, so ist der Kunde – unter den weiteren Voraussetzungen des § 377 Handelsgesetzbuch – zum Rückgriff nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 478, 479 BGB) berechtigt, jedoch stehen dem Kunden etwaige Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche nur nach Maßgabe von Abschnitt VIII. zu.
VIII. Haftungsbeschränkung
1. Im Falle einer vorvertraglichen, vertraglichen und außervertraglichen Pflichtverletzung, auch bei einer mangelhaften Lieferung, unerlaubten Handlung und Produzentenhaftung, haften wir auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz – vorbehaltlich weiterer vertraglicher oder gesetzlicher Haftungsvoraussetzungen – nur im Falle des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Vertragspflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet). Jedoch ist unsere Haftung – ausgenommen der Fall des Vorsatzes – auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Geltendmachung nutzloser Aufwendungen durch den Käufer ist unzulässig.
2. Für Verzögerungsschäden haftet wie bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe von bis zu 5 % des mit uns vereinbarten Kaufpreises.
3. Außerhalb der Verletzung wesentlicher Pflichten ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, in jedem Fall aber auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt. Ziff. 2 bleibt unberührt.
4. Die in Ziff. 1 – 3 enthaltenen Haftungsausschlüsse und –Beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Sache im Sinne des § 444 BGB (siehe Abschnitt VII. Ziff. 2), im Fall des arglistigen Verschweigen eines Mangels, im Fall von Schäden der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
5. Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in einem Jahr seit Ablieferung der Sache an den Kunden, im Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den in Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht – und es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen – im Falle einer Haftung für Vorsatz und in den in Ziffer 4 genannten Fällen. Etwaige gesetzliche Verjährungsfristen haben Vorrang.
6. Ist der Endabnehmer der Ware ein Verbraucher, gelten für die Verjährung eines etwaigen Rückgriffsanspruchs des Kunden gegen uns die gesetzlichen Bestimmungen.
7. Die vorgenannten Regelungen zur Haftung gelten in gleichem Umfang auch für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
Wir übernehmen keine Haftung für Schäden an aufgezeichneten Datenbeständen des Bestellers.
Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann eine vollständige Fehlerfreiheit von Computer- Programmen nicht zugesichert werden. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die vom Besteller getroffene Auswahl von Programmen seinen Anforderungen entspricht und die Programme zusammenarbeiten. Von uns für den Besteller hergestellte Programme müssen vor dem endgültigen Einsatz ausführlich vom Besteller getestet werden.
VIIII. Schadenersatz
Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung können wir 25 % des Verkaufspreises ohne Abzug fordern. 100 % des Verkaufspreises können wir fordern, wenn sich die bestellte Ware (auch bei unserem Vorlieferanten) bereits in der Fertigung befindet und es sich um Sonderanfertigungen handelt.
Der Besteller hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist. Uns bleibt es vorbehalten bei Nachweis auch einen höheren Schaden zu fordern.
X. Datenspeicherung
Soweit es geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig ist, werden die Daten des Bestellers auf Datenträgern gespeichert und verarbeitet.
XI. Gerichtsstand etc.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Besteller Vollkaufmann oder juristische Person ist Neuss.
Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht. Die Anwendung des internationalen Kaufrechtsgesetzes ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Teile der Liefer- und Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so behalten die übrigen Bedingungen ihre Gültigkeit.
Kaarst, den 04.01.2008
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